Karnevalsumzug am 04.02.2024 in Bad Neuenahr
!!!WICHTIG eine Woche früher als bisher!!!
Sehr geehrte Zugteilnehmer, liebe Karnevalsfreunde,
wir bedanken uns für Eure Teilnahme an unserem diesjährigen Karnevalsumzug in Bad Neuenahr.
Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen, wurden bei uns in Rheinland-Pfalz, über viele Jahren hinweg bei Umzügen im Sinne der Brauchtumspflege (Winzerfest- sowie Karnevalsumzüge), bei Fahrzeugen und Anhängern im Bezug auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit „nicht so genau hingeschaut“ bzw. häufig „beide Augen zugedrückt“.
Am 22. Oktober 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einen Erlass bekanntgegeben. Hier wird nun eindeutig geklärt, wie zukünftig bei Umzügen der Brauchtumspflege zu verfahren ist. (PDF Download)
Aus diesem Grund möchten wir Euch bereits jetzt über diese Änderungen informieren, damit Eurer Teilnahme an den kommenden Umzügen nichts im Wege steht.
Es wäre nicht nur für Euch als teilnehmende Gruppe, sondern auch für uns als KG Blau Weiss sehr bedauerlich, wenn eine Teilnahme am Umzug aufgrund fehlender Bescheinigungen oder nicht eingehaltenen Vorschriften kurzfristig abgesagt werden müsste.
Wir sind als Veranstalter dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrzeuge, die am Umzug teilnehmen, den rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Ebenso möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jede teilnehmende Gruppe selber dafür Sorge zu tragen hat, dass für die eingesetzten Fahrzeuge für die An- und Abfahrt sowie für die Fahrt während dem Umzug eine Haftpflichtversicherung besteht.
Ein Versicherungsschutz durch die KG Blau Weiss Neuenahrer Schinnebröder e.V. für Schäden die durch Fahrzeuge von teilnehmenden Gruppen verursacht werden, besteht nicht.
Insbesondere im Hinblick auf den Personentransport bei den An- und Abfahrten empfehlen wird dringend den Erlass des Ministeriums vollständig zu lesen.
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums müssen wir daher bei der Anmeldung zu unserem Karnevalsumzug in Bad Neuenahr auf die Vorlage der entsprechenden Prüfbescheinigungen bestehen.
Diese Bescheinigung muss uns vorab zusammen mit der Anmeldung in Kopie übermittelt werden und sind zusätzlich bei dem Umzug vom Fahrzeugführer mitzuführend, damit diese bei einer Kontrolle durch die Zugleitung sowie die örtlichen Behörden unverzüglich vorgezeigt werden kann.
Dies ist zwingend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf während dem Umzug gewährleisten zu können.
Fahrzeuge ohne die notwendigen Bescheinigungen dürfen am Umzug nicht teilnehmen.
Der Begutachtungsumfang und die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge sind im „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“ (PDF Download) festgelegt.
Sollten Leihfahrzeuge und/oder Leihanhänger eingesetzt werden, so empfehlen wir Euch dringend sich mit dem Vermieter / Eigentümer frühzeitig in Verbindung zu setzen um sicherzustellen, dass die notwendigen Bescheinigungen vorliegen.
Bei dem Einsatz von eigenen Fahrzeugen und/oder Anhängern empfehlen wir Euch dringend sich frühzeitig um einem Termin bei den zuständigen Prüfstellen zu vereinbaren.
Gespräche im Frühjahr 2019 haben gezeigt, dass die zuständigen Prüfer aufgrund der kürze der Zeit nicht in der Lage waren alle Anfragen hinsichtlich Fahrzeugprüfungen fristgerecht bedienen konnten.
Ansprechpartner für die Prüfungen sind alle amtlich anerkannten Sachververständigen.
Für die KG Blau Weiss Neuenahrer Schinnebröder e.V.